Honorare: SONART stellt klar, dass ihre Empfehlungen keine verbindlichen Mindestansätze sind
In einer Mitteilung vom 16. Oktober 2026 warnt SONART davor, ihre Empfehlungen ohne Anpassung der Finanzierung als verbindliche Gagen anzuwenden.
Seit der Veröffentlichung ihrer Empfehlungen im Mai 2025 stellt SONART fest, dass gewisse Förderstellen, insbesondere öffentliche, diese als verbindliche Vorgaben auslegen und von den Veranstalter:innen verlangen, die Ansätze von MinimumPay oder FairPay einzuhalten, ohne die bereitgestellten Mittel anzupassen. Der Verband erinnert daran, dass diese Beträge als Orientierung für selbstständige Musiker:innen dienen: als Hilfe bei der Kalkulation, bei Gagenverhandlungen und bei der Erstellung von Budgets für Fördergesuche.
SONART begrüsst ihre Verwendung als Referenz für eine angemessene Entlohnung, betont jedoch, dass eine nachhaltige Verbesserung auch eine Anpassung der Budgets voraussetzt. Bei gleichbleibenden Mitteln warnt der Verband vor dem Risiko, dass Veranstalter:innen weniger Musiker:innen engagieren oder Förderstellen weniger Projekte unterstützen. Die Abwägung zwischen Entlohnung, kultureller Vielfalt und Arbeitsmöglichkeiten darf nicht allein den Künstler:innen und Veranstalter:innen aufgebürdet werden.